Ausnahmeverordnung für geimpfte oder genesene Personen
Liebe Mitglieder,
Liebe Golfsportfreunde,
nach Rücksprache mit dem Landesgolfverband und dem zuständigen Ordnungsamt tritt ab sofort die Ausnahmeverordnung für geimpfte und genesene Personen in Kraft.
(§6 der COV. 19 SchAusnahmV)
Für den Golfsport bedeutet dies:
- Geimpfte und genesene Personen werden ab sofort nicht mehr bei Beschränkungen berücksichtig, z.b. max. Anzahl der Haushalte in einer Spielgruppe.
- die Testpflicht entfällt, z.B. im Restaurant bzw. der Außengastronomie
- Bei Kontakt zu einer infizierten Person, entfällt die Quarantänepflicht.
So funktioniert es:
- die Impfung oder Genesung muss im Sekretariat bzw. unserem System hinterlegt werden.
- Nachweis erfolgt durch Impfausweis oder ärztlicher Bescheinigung.
- die 2. Impfung oder Genesung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Diese Verordnung wird ab dem 11. Mai 2021 im Golf-Resort Bitburger Land umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Roman Graf
Golf-Resort Bitburger Land
Graf Golf GmbH