Spielbetrieb ab 20.04.2020 unter Auflagen möglich
Liebe Mitglieder,
Liebe Golfsportfreunde,
endlich ist es soweit. Wir dürfen wieder unserem geliebten Sport nachgehen. Damit wir diesen auch ohne neue Einschränkungen ausüben dürfen, haben wir mit dem LGV RPLS und dem DGV folgende Richtlinien ausgearbeitet:
Nutzungsrichtlinien für die Golfanlage des Golf-Resort Bitburger Land
In Zusammenarbeit mit dem Golfverband RLPS und dem DGV
Gültig ab Montag, 20. April
1. Die gültigen Kontaktbeschränkungen werden ausnahmslos eingehalten. Mindestabstand zu anderen Personen 2 m.
2. Der Zutritt zum Pro Shop ist nur für 1 Person und nur im markierten Bereich gestattet.
3. Maximale Gruppen- oder Flightgröße ist auf max. 2 Personen bzw. 4 Personen, in einem Haushalt lebend beschränkt.
4. Aufgrund der Entscheidung des LGV RPLS finden bis auf weiteres keine Turniere statt.
5. Zutritt der Golfanlage nur mit Startzeit.
6. Wir bitten Sie maximal 30 Minuten vor der Startzeit auf dem Parkplatz einzutreffen.
7. Nutzung der Driving Range ist nur in den gekennzeichneten Bereichen gestattet.
8. Wir bitten Sie frühestens 5 Minuten vor der Startzeit am 1. Abschlag einzutreffen.
9. Nach Beendigung der Runde ist die Golfanlage unverzüglich zu verlassen.
Folgende Platzregeln werden während der Runde angewendet:
a) Flaggenstock – der Flaggenstock darf nicht berührt und nicht aus dem Loch entfernt werden.
b) Bunker – Alle Bunkerharken werden entfernt. Wir bitten Sie, Ihre Spuren bestmöglich mit Füßen oder Schläger zu beseitigen. Besserlegen im Bunker ist gestattet.
c) Ballwascher – Alle Ballwascher werden entfernt.
d) Ruhebänke – Alle Bänke werden entfernt
Sonstiges:
1. Golfunterricht ist unter Einhaltung der o.g. Richtlinien und allg. Hygienemaßnahmen gestattet.
2. Die Gastronomie, Umkleiden, Duschen & Toiletten im Clubhaus bleiben bis auf weiteres geschlossen. Toiletten im Halfway Haus geöffnet.
3. Bei Verstoß gegen die Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne Personen, wird die Sportausübung durch den Betreiber der Golfanlage untersagt.
4. Die Nutzung von Golfcarts ist bis auf weiteres untersagt.
5. Maximale Personenanzahlen: ProShop (1), Driving Range (12), Putting Grün (4), Chipping Grün (1), Pitching Grün (1)
Wir wünschen Ihnen ein schönes Spiel!
Ihr Roman Graf
Graf Golf GmbH